Ich habe mit CMS Compact Media Service GmbH, Rotensteinstraße 1, 96050 Bamberg, Deutschland (nachfolgend als CMS bezeichnet) eine Vereinbarung für die Herstellung, Bespielung und/oder Bedruckung von Ton-, Bild- und/oder sonstigen Datenträgern/Drucksachen in Form einer „Bestellung“/“Auftragserteilung“ abgeschlossen.
Ich gewährleiste gegenüber CMS, dass ich in vollem Umfang berechtigt bin, Produktionsaufträge abzuschließen, und über alle erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte verfüge bzw. die entsprechenden Vergütungen an die zuständigen Stellen abgeführt habe.
- durch die Vergabe des Produktionsauftrags bzw. die Vervielfältigung durch CMS keinerlei Rechte Dritter verletzt werden,
- der Inhalt sämtlicher Datenträger und sonstiger Aufzeichnungen, die ich CMS zum Zwecke der Ausführung des Auftrags übermittle, einer vollständigen inhaltlichen, sowie technischen Prüfung unterzogen wurde,
- der Inhalt sämtlicher Produktionsvorlagen (Master, Druckdaten, sonstige Aufzeichnungen) den Bestimmungen des deutschen Rechts entspricht und seine Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung nach deutschem Recht, insbesondere nach den Vorschriften des StGB oder den Vorschriften der Gesetze zum Schutz der Jugend, erlaubt sind und keinen Einschränkungen unterliegt,
- ich bei der Weiterlieferung, Verteilung und Vermarktung oder sonstigen Verwendung der durch CMS im Rahmen des Auftrags hergestellten Produkte sämtliche Regelungen des deutschen Rechts beachte und die Produkte insbesondere nicht unter Verletzung von Vorschriften des StGB oder des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte weiterliefere, verteile oder sonst verwende oder einem Anderen die Verwendung der Produkte unter Verletzung dieser gesetzlichen Bestimmungen ermögliche.
Im Streitfalle bin allein ich in vollem Umfang haftbar.
Im Falle Ansprüche Dritter infolge einer Verletzung oben genannter Rechte und/oder Zusicherungen verpflichtet ich mich, CMS und deren Lieferanten (Subunternehmer) von Forderungen jeglicher Art freizustellen. Einhergehend damit sind sämtliche entstandenen Produktionskosten, sowie die erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.
Dies schließt Forderungen und Klagen nationaler oder internationaler Urheberrechtsgesellschaften oder entsprechender Organisationen, Firmen und Privatpersonen aus behaupteter oder tatsächlicher Verletzung der Rechte einschließlich etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten, sowie jegliche Schadenersatzforderung, Bußgelder und Geldstrafen ein.
Ich stimme zu, dass CMS im Zweifelsfalle zur Klärung der Lizenzrechte den Eigentümer der inhaltlichen Rechte oder andere verfügbare Organisationen (IFPI, BSA etc.) konsultiert.
„Rechte Dritter“ im Sinne vorstehender Sätze sind insbesondere jene Rechte, deren Wahrnehmung Verwertungsgesellschaften übertragen sind (z.B. GEMA, AUME, SUISA, STEMRA, etc.) und unabhängig der Form dargeboten werden (z.B. als Hintergrundmusik).
Diese Gewährleistungs- und Freistellungserklärung gilt auch für sämtliche künftig abgeschlossene Vereinbarungen und Aufträge zwischen CMS und mir. Dieses Dokument hat auch dann Gültigkeit, wenn nicht in jedem Einzelfall darauf verwiesen oder es zukünftigen Aufträgen beigefügt wird.
Ferner gelten die in diesem Dokument enthaltenen Klauseln rückwirkend für mich, falls ich bislang gegenüber CMS noch keinerlei Gewährleistungs- und Freistellungserklärung abgegeben haben. „Rückwirkend“ bezeichnet in diesem Fall den Zeitraum bis zum erstplatzierten Auftrag.
Direkt Begünstigte im Sinne des § 328 BGB dieser Gewährleistungs- und Freistellungserklärung ist auch die Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und Mechanische Vervielfältigungsrechte („GEMA“). Diese Erklärung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ich verpflichte mich hiermit ausdrücklich, auf Anforderung alle nötigen Nachweise* vollständig und umgehend beizubringen.
Falls ich im Auftrag eines Dritten agiere, bin ich aufgefordert, mich davon zu überzeugen, dass dieser die erforderlichen Rechte für die Produktion besitzt.
CMS behält sich vor, fallweise eine Prüfung der Nachweise vorzunehmen. In einem solchen Fall habe ich die Nachweise gegenüber CMS vorzulegen, aus denen zweifelsfrei hervorgeht, dass der Vervielfältigung der Eingangsmedien keine Rechte und Ansprüche Dritter entgegenstehen.
CMS weist darauf hin, dass im Falle einer Detailprüfung meines Auftrages sich die Auslieferung bis zum erfolgreichen Abschluss des Prüfverfahrens verzögern kann.
Bei Audio-Inhalten (z.B. bei Audio-CD, Hörbüchern, Hintergrundmusik bei Video-DVD…) ist die Auslieferungsgenehmigung der GEMA (bzw. der jeweils zuständigen Verwertungsgesellschaft) spätestens bis zum Tag der Lieferung unaufgefordert vorzulegen.
Können die Nachweise nicht erbracht werden, kann CMS den Auftrag auch nachträglich ablehnen und bereits angefallene Produktionskosten in Rechnung stellen.
* Nachweis der Produktrechte für verwendete Texte, Bilder, Logos z.B. in Form von Lizenz-Kopien, Urheberrechtseintragungen, schriftlicher Bestätigung des Rechteinhabers; Nachweise der nötigen Rechte an Software, Freeware, Shareware in Form einer Lizenzbestätigung des Rechteinhabers.